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ABSCHREIBUNGEN/NORMALABSCHREIBUNGEN
Durch Abschreibungen werden die rechnerischen Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände erfaßt. Anhand einer statistischen Lebensdauer des Gutes kann ein Abschreibungssatz ermittelt und dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden, sodass zum Ende einer Abrechnungsperiode der verminderte Wert ausgewiesen wird. Abschreibungen sind betriebliche Kosten und schmälern den Gewinn vor der Versteuerung. Im Sprachgebrauch auch AfA (Absetzung für Abnutzung).
ABTRETUNG
Abgetreten werden können u. a. Ansprüchen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen, bestimmte Wertpapiere sowie Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb und sonstige Forderungen. Die Abtretung wird auch als Zession bezeichnet.
AD-HOC-MELDUNG
Kursbeeinflussende Unternehmensmeldung. Diese muss von börsennotierten Unternehmen nach § 15 WpHG für alle Marktteilnehmer gleichzeitig veröffentlicht werden (Ad-hoc-Publizitätspflicht). Durch Ad-hoc-Meldungen sollen mögliche Insidergeschäfte vermieden werden. Nachrichten, die sich auf die Unternehmens- und Finanzlage auswirken und geeignet sind, Börsenkurse nachhaltig zu beeinflussen müssen unverzüglich (ad hoc) veröffentlicht werden.
ADDED VALUE
Im Sprachgebrauch der Kapitalbeteiligungen versteht man darunter den Wertzuwachs, der durch Einbringen von Management-Know-how und die Betreuung der Beteiligungsgesellschaft erzielt werden soll.
AFA
Siehe
Abschreibungen/Normalabschreibungen
AGIO/AUFGELD
Mit Agio bezeichnet man ein Aufgeld bei der Rückzahlung einer Schuld, d.h. zu dem nominellen Wert z.B. einer Beteiligung oder eines Darlehens ist ein zusätzlicher Betrag (Agio) zu erbringen.
AKTIENGESELLSCHAFT (AG)
Bei Gründung der Aktiengesellschaft muss mindestens ein Aktionär vorhanden sein, der T€ 50 als Grundkapital zur Anmeldung beim Handelsregister bringt. Der Aktionär haftet nur mit seiner Kapitaleinlage. Interne Handlungsvorschriften und -beschränkungen regelt das Aktiengesetz. Organe sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Aktien können auf die Namen der Aktionäre lauten sowie als Inhaberaktien ausgegeben werden. Sie können privat bzw. nach einem Börsengang (vgl.
IPO, going public) auch öffentlich gehandelt werden. Eine Kapitalbeschaffung im Unternehmen kann durch Aktienemission erfolgen.
AKTIVA
Eine
Bilanz besteht aus Aktiva und
Passiva. Die Aktiva stellen das Vermögen an einem Stichtag dar (Mittelverwendung).
Akzessorietät
Abhängigkeit vom Bestehen der Grundforderung.
ANGLIZISMEN
Erklärung, Übertragung von charakteristischen englischen Wörtern in die deutsche Sprache, sogenannte "Eindeutschung" englischer Ausdrücke. Die Benutzung dieser Anglizismen/Fachausdrücke gilt in VC-Branche als modern. Einige bezeichnen sie auch als "Logorrhö" (sprachgestörte Geschwätzigkeit).
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen umfasst alle diejenigen Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb auf Dauer dienen. Dazu gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, wie z.B. ein Geschäfts- oder Firmenwert, Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen, andere Betriebs- und Geschäftsausstattungen) sowie Finanzanlagen (z.B. Beteiligungen oder im Bestand des Unternehmens befindliche Wertpapiere; vgl. auch
Umlaufvermögen).
ANZAHLUNGSBÜRGSCHAFT
Eine Anzahlung bedeutet eine Vorleistung des Auftraggebers für die Erstellung eines vereinbarten Vertragsgegenstandes. Da eine Gegenleistung des Auftragnehmers zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich ist, möchte der Auftraggeber sicherstellen, dass seine Vorauszahlung nicht vergebens ist. Er läßt sich deshalb seine Anzahlung durch eine Anzahlungsbürgschaft besichern.
ASSET SALES DEALS
Übernahmetransaktionen, bei denen ein großer Teil des Kaufpreises durch Aktivaverkäufe der übernommenen Gesellschaft realisiert wird. Die Verkäufe nicht betriebsnotwendiger Aktiva (vgl.
Aktiva) führen durch Sondertilgung der Fremdfinanzierung aus diesen Erlösen zur Reduzierung des Schuldendienstes.
ATYPISCH STILLE BETEILIGUNG
Siehe
stille Beteiligung.
AUSFALLBÜRGSCHAFT
Bei einer Ausfallbürgschaft muss ein Bürge erst Zahlung leisten, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners ohne Erfolg betrieben hat (siehe auch
Bürgschaft). Die Bürgschaftsbanken zeichnen regelmäßig solche Ausfallbürgschaften gegenüber Banken und Versicherungen, jedoch müssen sie erst Zahlung leisten, wenn alle für das verbürgte Engagement bestellten Sicherheiten verwertet worden sind. Man spricht dann von einer modifizierten Ausfallbürgschaft.
AUSZAHLUNGSKURS
Darlehen werden entweder in voller Höhe des Darlehensbetrages -also zu 100 %- oder zu einem geringeren Auszahlungskurs ausgezahlt. Dieser Auszahlungsabschlag wird als
Disagio oder
Damnum bezeichnet.
AVALKREDIT
Der Avalkredit ist kein Kredit im eigentlichen Sinne, denn das Kreditinstitut stellt kein Geld zur Verfügung. Bei einem Avalkredit übernimmt die Hausbank die Haftung für eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten. Für das Kreditinstitut stellt die Bereitstellung eines Avalkredites eine Eventualverbindlichkeit dar. Diese Eventualverbindlichkeit wird nur zu einer echten Schuld des Kreditinstitutes, wenn der Kreditnehmer seine zugesagte Leistung nicht erfüllt. Die häufigsten Formen sind Gewährleistungsavale, Anzahlungsavale, Mietavale, Vertragserfüllungsavale.
AVALKREDITRAHMEN
Sofern ein Unternehmen im täglichen Geschäftsbetrieb vermehrt Bankbürgschaften/-avale benötigt, stellt die Hausbank diesem Unternehmen einen Avalkreditrahmen zur Verfügung. Bis zu einer vereinbarten Größenordnung können dann einzelne
Bürgschaften auf Anforderung ausgestellt werden, ohne dass das Institut in die erneute Kreditprüfung eintreten muss. Avalkreditrahmen können von Banken, Sparkassen und Versicherungen zur Verfügung gestellt werden.
B
BENCHMARK
Besonderer Meilenstein in der Unternehmensentwicklung, bei deren Erreichen Finanzentscheidungen getroffen werden sollen (z. B. Einwerbung externen Kapitals).
BEST-CASE
Siehe worst-case-szenario.
BETEILIGUNGS-PORTFOLIO
(siehe
Portfolio)
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE AUSWERTUNGEN (BWA)
Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) gibt dem Unternehmer unterjährig über seine Gewinn- und Erlössituation sowie über Vermögens- und Schuldverhältnisse Auskunft. Sie dient oft als Entscheidungsgrundlage für den Unternehmer und den Fremdkapitalgeber. Die Auswertungen basieren zumeist auf dem Zahlenmaterial aus der Finanzbuchhaltung. Die BWA der
DATEV bietet zusätzlich die monatsweise Betrachtung und Vergleiche zum Vormonat sowie zum selben Monat des Vorjahres.
BILANZ
Die Bilanz ist nach betriebswirtschaftlicher Sicht eine Gegenüberstellung des Vermögens auf der Aktivseite (
Aktiva) und des Kapitals auf der Passivseite (
Passiva) zu einem bestimmten Stichtag. Die Passivseite gibt hierbei Auskunft über Mittelherkunft (
Eigen- bzw. Fremdkapital), die Aktivseite stellt die Mittelverwendung (
Anlagevermögen bzw.
Umlaufvermögen) dar.
BREAK-EVEN-POINT (BEP)
Gewinnschwelle. Gibt die Umsatzgröße an, an der die Gesamtkosten (fixe und variable Kosten) gerade gedeckt sind. Jeder zusätzliche Umsatz sorgt somit für Gewinn in Höhe des
Deckungsbeitrages
BRIDGE FINANCING
Überbrückungsfinanzierung. Kredite oder Kreditlinien, die einem Unternehmen für den
Börsengang zur Verfügung gestellt werden. Neben der Finanzierung der durch den Börsengang entstehenden Kosten soll z. B. durch Vergabe der Mittel an haftende Gesellschafter und Einlage in das Unternehmen das wirtschaftliche Eigenkapital verbessert werden (Ugs. "Aufhübschen").
Browser
Eine Software mit der man das Web durchsuchen und HTML-Dokumenten ansehen kann.
BUFFER
Im Beteiligungsprachlichen als Liquiditätsreserve zu verstehen (Puffer).
BUSINESS ANGEL
Vermögende Personen, die durch die Einlage von Risikokapital und/oder die Bereitstellung von Know-how in ein Unternehmen oder ein Projekt Forschungen, Entwicklungen, Wachstum oder Erfindungen finanzieren möchten.
BUSINESSPLAN/KONZEPT
In dem Businessplan eines Unternehmens werden operative und strategische Ziele sowie die Zielerreichung festgelegt. Zu einem vollständigen Businessplan gehören die Beschreibung des Vorhabens/der Geschäftsidee, eine Markt- und Konkurrenzanalyse, die (Download
Ertragsvorschau, eine
Liquiditätsplanung sowie eine
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung.
BÜRGSCHAFT
Die Bürgschaft ist ein Vertragsverhältnis, durch das sich ein Bürge verpflichtet, dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Sofern keine selbstschuldnerische Bürgschaft vorliegt, kann der Bürge verlangen, daß der Gläubiger zunächst gegen den Hauptschuldner klagt (Einrede der Vorausklage). Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat ein Bürge dieses Recht nicht. Der Bürge ist sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht bezahlt.
BÖRSENGANG
siehe
IPO
C
CASH FLOW (CF)
Der Cash flow gibt den Betriebsgewinn des Unternehmens an, der diesem zur Selbstfinanzierung tatsächlich zur Verfügung steht. Durch die in der Literatur sehr unterschiedlichen Berechnungsweisen sollte eine Herleitung dieser Größe stets mit angegeben werden. Üblicherweise: cf = Jahresüberschuss zzgl. neu gebildete Rücklagen zzgl. Abschreibungen zzgl. Pauschalwertberichtigung.
CFO
CFO = Chief Financial Officer; Finanzvorstand in einem Unternehmen.
CO-VENTURING
Mehrere Unternehmen beteiligen sich an einem Unternehmen.
Cookie
Ein kurzer Eintrag auf einem Computer,
der den automatischen Austausch von (oft persönlichen) Informationen zwischen Computerprogrammen ermöglicht.
CORPORATE GOVERNANCE
Im VC-Bereich bezeichnet man mit CG die Leitungs- und Aufsichtsstrukturen in der Zielgesellschaft. Hierzu gehören deshalb z. B. ein gebildeter Beirat (advisory board), der Aufsichtsrat (supervisory board) ein Gesellschafterausschuss (shareholder committee), aber auch mit dem
VC-Geber vereinbarte zustimmungspflichtige Geschäfte (consent requirements)werden unter dem Begriff CG zusammengefasst.
D
DARLEHEN
Im Sprachgebrauch der Kreditinstitute versteht man unter Darlehen (vgl. § 607 ff BGB) langfristige Kredite, die dem Darlehensnehmer meist in einer Summe zur Verfügung gestellt und ebenfalls in einer Summe oder nach vereinbartem Tilgungsplan zurückgeführt werden.
DARLEHEN MIT ANNUITÄTISCHER TILGUNG/ANNUITÄTENDARLEHEN
Der Darlehensnehmer zahlt während der Gesamtlaufzeit bzw. einer vereinbarten Zeit eine gleiche Leistungsrate - auch Annuität genannt. Diese Annuität setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Zins und dem Tilgungssatz. Durch die Verminderung der Restschuld verschiebt sich das Verhältnis zwischen dem Zins- und dem Tilgungsanteil, da der Zinsanteil jeweils nur auf die Restschuld berechnet wird. Man spricht deshalb auch von "Tilgung zuzüglich ersparten Zinsen".
DARLEHEN MIT LINEARER TILGUNG/TILGUNGSDARLEHEN
Bei dieser Darlehensart wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine gleichbleibende (lineare) Tilgungsleistung vereinbart. Die Leistungsrate setzt sich zu den jeweils vereinbarten Terminen dann aus dieser linearen Rate und den jeweils auf die Restschuld errechneten Zinsen zusammen, die zumeist gesondert belastet werden, sodass durch abnehmende Zinsen wegen der Verringerung der Restschuld sinkende Leistungsraten entstehen.
DARLEHEN ZUR RÜCKZAHLUNG IN EINER SUMME/ENDFÄLLIGE DARLEHEN
Bei dieser Darlehensform wird mit dem Darlehensnehmer die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Vertragslaufzeit vereinbart. Während der Laufzeit sind nur Zinsen zu entrichten. Überwiegend werden die Darlehen dann aus der Ablaufleistung einer Lebensversicherung oder aus einem zuteilungsreifen Bausparvertrag zurückgeführt.
Datenschutz
Datenschutz ist der Schutz einer betroffenen natürlichen Person vor einer Beeinträchtigung ihres Rechts, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen, auch informationelles Selbstbestimmungsrecht genannt. Personen können durch s.g. Datenschutzerklärungen ihre Recht zur Kenntnis nehmen aber die Nutzung der persönlichen Daten dennoch erweitern. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Datenschutz auf Bundesebene für die Bundesbehörden und den privaten Bereich, d. h. für alle Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen gegenüber den Privatpersonen. Daneben regeln die Datenschutzgesetze der Länder den Datenschutz in den Landes- und Kommunalbehörden. Länderhoheitliche oder bereichsspezifische gesonderte Regelungen gehen dem Bundesdatenschutzgesetz vor, sodass das BDSG nur ergänzend gilt.
DATEV
Datenverarbeitung und Dienstleistung für den steuerberatenden Beruf eG, Nürnberg; ein Rechenzentrum, an das die meisten Steuerberater angeschlossen sind. Sie bedienen sich eines einheitlichen Verarbeitungsprogrammes, welches die Daten aus der Finanzbuchhaltung nach einem einheitlichen Schema aufbereitet (vgl.
Betriebswirtschaftliche Auswertung/BWA). Die Einheitlichkeit bietet die Möglichkeit eines überbetrieblichen Vergleiches branchengleicher Betriebe.
De-minimis-Beihilfe
Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission gelten als De-minimis-Beihilfen, Zuwendungen des Staates, welche an ein Unternehmen vergeben werden und deren Betrag als geringfügig anzusehen ist. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind in der De-Minimis-Verordnung geregelt. Sie begrenzt den allgemeinen De-Minimis-Schwellenwert auf 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren. Vor dem Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Europäische Kommission beihilferechtliche Erleichterungen zugelassen, die bis zum 31. Dezember 2010 befristet sind. Die Höchstgrenzen betragen hier 500.000 Euro. (Genaueres finden Sie hier:
BMWi)
DECKUNGSBEITRAG
Umsatz abzüglich der variablen Kosten. Der Deckungsbeitrag stellt als rechnerische Größe den Teil des Umsatzes dar, der zur Deckung der fixen Kosten verbleibt.
DEPT
Vereinbarung der Erwerbergesellschaft/Zielgesellschaft (vgl.
NewCo
)mit finanzierenden Dritten über die Fremdkapitalbeschaffung.
DISAGIO/DAMNUM
Mit einem Kreditinstitut kann bei Darlehensauszahlung eine Zinsvorauszahlung vereinbart werden, die dann vom Darlehensbetrag durch den Darlehensgeber einbehalten wird. Durch dieses Disagio/Damnum kann der Nominalzins und somit die zu vereinbarende Leistungsrate gesenkt werden. Siehe auch
Auszahlungskurs.
Domain
Dient zur Identifikation von Web-Seiten (Internetseiten). Ermöglicht über eine individuelle Bezeichnung (z.B. bezeichnung.de) das Auffinden der zugehörigen Web-Seiten.
DUE DILIGENCE
Bonitätsprüfung und Bewertung eines Unternehmens vor Übernahme einer Beteiligung. Insbesondere ist die Bewertung abgestellt auf die künftige Ertragskraft bzw. auf Marktperspektiven.
E
EFFEKTIVER JAHRESZINS NACH PREISANGABENVERORDNUNG
Die Kreditinstitute sind gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, als Preis die Gesamtbelastung pro Jahr in einem Prozentsatz des Kredites anzugeben und als effektiven Jahreszins auszuweisen. Sofern Änderungen des Zinssatzes oder andere preisbestimmende Faktoren während der Laufzeit des Kredites möglich sind, muss der Zins als "anfänglicher effektiver Jahreszins" ausgewiesen werden. Für die Ermittlung werden z.B. der Zinssatz, Dauer der Zinsbindung, Tilgungshöhe, tilgungsfreie Zeit, Auszahlungskurs sowie Zins- und Tilgungsverrechnung in einer festen Formel berücksichtigt.
Ehegattenbürgschaft
Mit Ehegattenbürgschaft wird die Bürgschaft eines Ehegatten für die Hauptschuld des anderen bezeichnet. Die Grundsätze gelten aber auch für andere Angehörige, wie z.B. Kinder oder Eltern, die eine Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit eingehen.
EIGENKAPITAL/EIGENMITTEL
Die Betriebswirtschaftslehre bezeichnet als Eigenkapital diejenigen Mittel, die in das Unternehmen außerhalb der Fremdfinanzierung vom Inhaber/Gesellschafter eingebracht wurden. Nicht entnommene Gewinne werden dem Eigenkapital hinzugerechnet. Bei einer Unternehmensgründung können bare Eigenmittel und/oder Sacheinlagen eingebracht werden.
EIGENKAPITALPARITÄT
Als Obergrenze für die Höhe der Beteiligung setzen einige Beteiligungsgesellschaften die Kapitalparität voraus. Somit darf die neue Beteiligung maximal die Höhe des im Unternehmen vorhanden Eigenkapitals betragen. Bei einer Beteiligung im Rahmen eines Existenzgründungsvorhabens oder einer Wachstumsfinanzierung können auch zukünftige Perspektiven in Form der erwarteten Jahresüberschüsse zur Darstellung des Kapitals im Unternehmen herangezogen werden (programmabhängig).
EIGENKAPITALQUOTE
Die Eigenkapitalquote stellt das Verhältnis zwischen dem eingesetzten eigenen Kapital und dem Gesamtkapital eines Unternehmens dar. Bei Gründung einer Unternehmung wird der Einsatz eigener Mittel (Geld- und Sachmittel) im Verhältnis zu dem Gesamtaufwand auch als prozentualer Eigenmitteleinsatz (vgl. auch Eigenkapital/Eigenmittel) bezeichnet.
EINZELFIRMA/EINGETRAGENER KAUFMANN (e. K.)
Der Inhaber betreibt sein Geschäft allein, ihm ist es jedoch gestattet, zusätzlich zu seinem Familiennamen eine Firma zu führen, z.B. Dirk Bäcker Bestattungen, Inhaber August Buchholz. Diese Firma wird handelsregisterlich eingetragen.
EINZELUNTERNEHMEN
Das Einzelunternehmen ist die kleinste und einfachste Form des wirtschaftlichen Handelns. Sie beinhaltet nur den Inhaber allein. Eine Handelsregistereintragung ist nicht erforderlich.
ENVY-FAKTOR
Neid-Faktor; der Envy-Faktor drückt das Verhältnis zwischen zwei Aufgeldern zur Platzierung von Beteiligungen aus. Durch die unterschiedlichen Konditionen, zu denen eine Beteiligung erworben wird, können mit verschiedenen Beteiligungsgebern unterschiedliche Aufgelder für den nominellen Anteilserwerb vereinbart werden. Das Verhältnis zwischen diesen wird als Envy-Faktor bezeichnet.
ERTRAGSVORSCHAU
In der
Ertragsvorschau (Download) werden den künftigen Umsätzen und Erträgen die prognostizierten Kosten gegenübergestellt und aus der Differenz ein Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag gebildet. Die Ertragsvorschau dient zur Prüfung der künftigen Rentabilität des Unternehmens.
EXISTENZGRÜNDUNGSFINANZIERUNG / START-UP-FINANZIERUNG
Finanzmittel, die für die erste wirtschaftliche Vollexistenz durch Erwerb einer tätigen Beteiligung oder Gründung eines Unternehmen zur Verfügung gestellt werden müssen
EXIT/AUSSTIEG
Verkauf einer gehaltenen Beteiligung. Hierbei gibt es die Möglichkeit, das Kapital durch die Unternehmung oder einen Gesellschafter an den Beteiligungsgeber zurückzuführen (buy back) bzw. an einen Dritten zu veräußern (trade sale). Für den Fall des Börsenganges (going public,
IPO) sind üblicherweise gesonderte Ausstiegskonditionen vereinbart worden.
EXPANSION
Erweiterung; ein Unternehmen expandiert, wenn der Geschäftsbetrieb vergrößert wird oder werden soll. Eine Expansion kann z.B. erfolgen durch räumliche Erweiterung, Erweiterung der Produktionskapazitäten oder durch Zukauf weiterer Unternehmen.
F
FESTENTGELT
Der Betrag, der turnusmäßig an die Beteiligungsgesellschaft abgeführt werden muss und unabhängig vom Unternehmenserfolg meist prozentual vom Beteiligungsbetrag vereinbart wird.
FIRMA
Unter Firma versteht man nur den Namen eines Unternehmens, aus der die Rechtsform bzw. der persönlich haftende Gesellschafter hervorgeht und unter der das Unternehmen/die Person in Erscheinung tritt. Oft wird im Sprachgebrauch unrichtigerweise die Firma mit dem Unternehmen oder der Gesellschaft gleichgestellt.
FIRST-MOVER-ADVANTAGE (FMA)
(siehe
USP)
FONDS
(siehe
geschlossene Fonds und
unabhängige Fonds)
FREIBERUFLER
In
§ 18 des Einkommensteuergesetzes(EkstG) (Download) ist die freiberufliche Tätigkeit nach Berufsbildern katalogisiert. Im Wesentlichen werden Ärzte, Architekten, Dolmetscher/Übersetzer, Heilpraktiker, Ingenieure, Journalisten, Krankengymnasten, Rechtsanwälte/Notare als Freiberufler bezeichnet. Als freiberuflich Tätige unterliegen sie nicht der Gewerbesteuer und brauchen rechtsformabhängig nur in vereinfachter Form einen Jahresabschluss zu erstellen.
G
GEORDNETE FINANZIELLE/WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE
Die Kreditinstitute sprechen bei nicht Selbstständigen von geordneten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen, sofern keine Bankverbindlichkeiten bestehen bzw. Kredite und Darlehen nur in bedienbarer Höhe aufgenommen wurden. Weiterhin sollten keine Negativmerkmale in der Kontoführung bestehen. Bei Selbstständigen spricht man von geordneten Verhältnissen, wenn die zeitnahen Jahresabschlussunterlagen keinen Grund zur Beanstandungen geben. Dieses ist der Fall, wenn eine angemessene Eigenmittelausstattung dokumentiert werden kann und die Ertragslage für den Unternehmer/die Unternehmer mindestens auskömmlich ist.
GESCHLOSSENER FONDS
Im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit legen z.B. VC-Gesellschaften Fonds auf. Hierbei werden Kapitalgeber akquiriert, die bei einem geschlossenen Fonds in einer vorgegebenen Laufzeit das gesamt Fondsvolumen zeichnen.
GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS (BGB-GESELLSCHAFT)
Bei der BGB-Gesellschaft handelt es sich um einen vertraglichen Zusammenschluss von Personen zur Förderung/Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Häufig werden BGB-Gesellschaften als Gelgenheitsgesellschaften durch schlüssiges Handeln gegründet, z.B. Arbeitsgemeinschaften, Kartelle, Konsortien.
GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GmbH)
Zur Gründung einer GmbH ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich, der das Stammkapital (siehe auch
Gezeichnetes Kapital/Nominalkapital) von T€ 25 über einen Notar zur Anmeldung beim Handelsregister bringt. Grundsätzlich muss bei Gründung die Hälfte (T€ 12,5) des Stammkapitals erbracht sein. Die gesetzlichen Bestimmungen sind im GmbH-Gesetz geregelt. Bei einer 1-Mann-GmbH müssen Sicherheiten für das nicht eingezahlte Stammkapital gestellt werden. Der Gesellschafter haftet nur mit seiner Kapitaleinlage. Organe einer GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die
Firma der GmbH muss etwas mit dem Geschäftsgegenstand zu tun haben oder den Namen eines Gesellschafters beinhalten. In jedem Fall muss die Rechtsform der GmbH deutlich erkennbar sein.
GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG (GuV)
Die Gewinn- und Verlust-Rechnung stellt zusammen mit der
Bilanz und dem Bilanzanhang den Jahresabschluss eines Unternehmens dar. Für einen festen Zeitraum -meistens das Kalenderjahr- werden Aufwendungen und Erträge gegenüber gestellt. Aus der Differenz ergibt sich nach gesetzlich vorgegebenen Verfahren (Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren) der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag des Unternehmens.
GEWÄHRLEISTUNGSBÜRGSCHAFT
Bei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich die Hausbank des Auftragnehmers, z.B. eines Handwerkers, für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt (meist 5% der Rechnungssumme) ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherheitseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kunden erheblich sein könnte.
GEZEICHNETES KAPITAL/NOMINALKAPITAL
Das gezeichnete Kapital bzw. Nominalkapital stellt die Haftbasis der Gesellschaft dar, die für Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern haftet. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital müssen bei einer Betrachtung in Abzug gebracht werden. Bei einer Aktiengesellschaft spricht man auch von Grundkapital, bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezeichnet man das Nominalkapital als Stammkapital.
GMBH & CO. KG/AG & CO. KG
Bei beiden Unternehmensformen handelt es sich um Spezialformen der KG, bei der eine juristische Person (AG/GmbH) die Funktion des Vollhafters übernimmt. Durch dieses Konstrukt ist die Haftung aller natürlichen Personen auf deren Einlage beschränkt. Durch steuerliche Veränderungen in den letzten 15 Jahren haben diese Mischformen an Bedeutung verloren.
GRUNDSCHULD
Die Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen Teileigentums. Die Eintragung erfolgt in dem dazugehörigen Grundbuch, welches beim zuständigen Amtsgericht geführt wird. Die Eintragung genießt öffentlichen Glauben. Sie stellt im Gegensatz zur
Hypothek einen alleinigen dinglichen Anspruch dar, der von dem jeweiligen Kreditverhältnis losgelöst zu betrachten ist (Abstraktheit). Sie kann für sämtliche Finanzierungsformen als
Kreditsicherheit herangezogen werden und stellt bei keinen oder verhältnismäßigen Vorlasten eine werthaltige Banksicherheit dar.
H
HIGH-TECH
High-Technologie; technologisch hochentwickelte Produkte. Die Venture-Capital (VC)-Sprache unterscheidet zwischen High-Tech,
Low-Tech und
No-Tech, wobei Abgrenzungen nicht definiert sind. Innovationen im Elektronik- bzw. Computerbereich sowie entwickelte Biotechnologie fällt zumeist unter den Begriff High-Tech.
HTML
Hypertext Markup Language. Eine Auszeichnungssprache zur Strukturierung von Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Verweise) auf Web-Seiten.
HYPOTHEK
Die Hypothek ist eine dingliche Belastung eines Grundstückes, einer Eigentumswohnung oder des gewerblichen Teileigentums. (siehe auch
Grundschuld)
I
IAS
IAS=International Accounting Standards. Die Leitlinien für Konzernabschlüsse nach IAS wurden vom International Accounting Standard Committee (IASC) in London festgelegt. Das IASC ist ein internationaler Zusammenschluss von Wirtschaftsprüfern, Finanzanalysten und Industrievertretern. Der Konzernabschluss nach IAS ist ein Zulassungskriterium zum Neuen Markt.
IN MEDIAS RES
Ohne Einleitung und Umschweife zur Sache kommen.
IPO
IPO=Initial public offering. Erster Börsengang einer jungen und mittelständischen Aktiengesellschaft.
K
KAPITALBEDARFS-/ UND FINANZIERUNGSPLANUNG
Der
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan (Download) beinhaltet eine Gegenüberstellung der benötigten Mittel (Investitionen, Warenausstattung, Liquidität etc.) und der vorhandenen Mittel (Eigenkapital, zugesagte/zu beantragende Kredite etc.).
KOINVESTOR/KOVENTURING
Bei größeren Investionsvorhaben werden oft zwei oder mehrere
VC-Gesellschaften mit Finanzierung betraut, wobei eine VC-Gesellschaft dann die Rolle des Leadinvestors nimmt. Die Modelle der tbg Technologie-Beteiligungsgesellschaft der Deutschen Ausgleichsbank sind überwiegend Koinvestor-Modelle.
KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG)
Zur Gründung einer Kommanditgesellschaft benötigt man mindestens einen Komplementär (persönlichen Vollhafter) und einen Kommanditisten (haftet nur in Höhe seiner Einlage). Die Firma der Kommanditgesellschaft muss wenigstens den Namen eines persönlich haftenden Gesellschafters mit einem Zusatz enthalten, der ein Gesellschaftsverhältnis andeutet, z.B. Müller & Co. Der Zusatz KG ist nicht zwingend erforderlich.
KONTOKORRENTKREDIT
Im Sprachgebrauch ist der Kontokorrentkredit der Dispositionskredit des Selbstständigen. Der Kontokorrentkredit ist ein Geldkredit, der im Rahmen der kurzfristigen Fremdfinanzierung gewährt wird. Das Kreditinstitut räumt einem Kreditnehmer einen Kredit in einer bestimmten Höhe -das Kreditlimit- ein. Bis zu dieser Grenze kann das Konto ohne vorherige Rücksprache jederzeit genutzt werden. Der Kontokorrentkredit eignet sich somit um kurzfristige Schwankungen im Kapitalbedarf, z.B. für Lohnzahlungen oder Materialeinkäufe, abzudecken.
KREDITSICHERHEITEN
Die Bankbetriebslehre unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Zu den gängigen Sachsicherheiten zählen die
Grundschuld, die
Verpfändung, die
Abtretung und die
Sicherungsübereignung. Unter Personensicherheiten versteht man im wesentlichen
Bürgschaften bzw. die Mitverpflichtung in einem Vertragsverhältnis.
KURS-GEWINN-VERHÄLTNIS (KGV)
auch: Price-Earnings-Ratio (PER); es berechnet sich aus dem Verhältnis von Kurs und Gewinn pro Aktie. Stellt man das KGV eines Unternehmens in Relation zum durchschnittlichen KGV der Branche, erhält man einen ersten Eindruck von einer möglichen Über- oder Unterbewertung. Überbewertet ist ein Unternehmen dann, wenn das KGV deutlich über dem des Branchendurchschnitts liegt. Somit bedeutet ein KGB von 50: Unter der Voraussetzung, dass die Gewinne konstant bleiben, muss man bei diesem KGV 50 Jahre warten, bis die Erträge den Kaufpreis decken. Das KGV ist nicht geeignet zur Beurteilung von Wachstumsunternehmen und Unternehmen mit anfänglicher Verlustsituation (siehe hierzu PEG).
L
LBO
LBO=Leverage-buy-out. Als Leverage-buy-out wird ein
MBO oder
MBI bezeichnet, bei dem der Kaufpreis zum überwiegenden Teil aus Fremdmitteln (Leverage) finanziert wird. Der Schuldendienst wird im Ergebnis meist aus dem Cash flow des erworbenen Unternehmens erbracht. Über eine neu zu gründende weitere Gesellschaft kann der gezahlte Unternehmenswert aktiviert werden und bietet somit Abschreibungspotential.
LEADINVESTOR
Siehe auch
Koinvestor
LEASING
Als Leasing bezeichnet man ein über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenes miet- oder pachtähnliches Verhältnis. Dieses Verhältnis wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer in einem Leasingvertrag vereinbart. Leasing wird als Sonderform der Fremdfinanzierung bezeichnet, jedoch erwirbt der Leasingnehmer kein Eigentum, sondern er hat lediglich das Recht, gegen eine zu zahlende Gebühr, das Leasinggut für die Vertragsdauer zu nutzen.
Liquiditätsplanung
Oft gefordert, selten praktiziert: In der Liquiditätsplanung plant der Unternehmer/die Unternehmerin, welche Zahlungseingänge und -ausgänge erfolgt sind und welche wann bevorstehen. So ergibt sich eine sichere Vorschau auf die kommenden Monate. Für die Kunden der BG, H.E.I. und BTG haben wir an der Entwicklung einer eigenen Software mitgearbeitet:
minicontrol.
Liquiditätsreserve
In einer
Liquiditätsplanung sollten stets angemessene Reserven berücksichtigt werden.
LOI
LOI=Letter of intend; der LOI ist eine schriftliche Absichtserklärung der
VC-Gesellschaft, in der die grundsätzliche Bereitschaft einer künftigen Beteiligung nebst Konditionen und Basis der Annahmen schriftlich erklärt werden. Zusätzlich wird oft das weitere Vorgehen skizziert, die Vertraulichkeit zusichert und eine Exklusivitätserklärung vom Kunden für das Vorhaben erwartet
LOW-TECH
Produkte bzw. Branchen ohne wesentlichen technologischen Entwicklungsaufwand; siehe auch
High-Tech,
No-Tech.
M
MAC-Welt
Hard- und Software-Umfeld von Apple Macintosh Computern.
MBI
MBI=Management-buy-in. Übernahme des Unternehmens durch einen Außenstehenden.
MBO
MBO=Management-buy-out. Übernahme eines Unternehmens durch einen bereits in der Führungsebene beschäftigten Mitarbeiter.
MEZZANINKAPITAL/MEZZANINE FINANZINSTRUMENTE
Tabelle zum Download
Fazit:
Mezzanine-Finanzierungsinstrumente bringen mit Ausnahme der im Vergleich zur klassischen Fremdfinanzierung erhöhten Kapitalkosten erhebliche Vorteile mit sich. Neben der Möglichkeit der Anpassung an den jeweils konkreten Finanzierungsbedarf sind die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis und der dadurch erweiterte Handlungsspielraum für das Unternehmen hervorzuheben. Ein Kontrollverlust wie bei klassischen Eigenkapitallösungen bleibt aus. Zudem erlauben "hybride" Konstruktionen, das Mezzanine-Kapital bilanziell dem Eigenkapital und steuerlich dem Fremdkapital zuzuordnen. Schließlich ist es möglich, auf individuelle Wünsche der Unternehmer Rücksicht zu nehmen sowie das tatsächliche Risiko der Investoren angemessen zu bepreisen.
Quelle: UnternehmerEdition 04-2006, mit freundlicher Genehmigung von Dr. Inhester,
P+P Pöllath + Partner, München
MODIFIZIERTE AUSFALLBÜRGSCHAFT
Siehe
Ausfallbürgschaft
N
NEGATIVMERKMALE
Bei in der Vergangenheit bereits vorgekommenden Rücklastschriften, Rückschecks mangels Deckung sowie Wechselprotesten spricht man im Bereich der Kontoführung von Negativmerkmalen. Ebenso werden über die Schufa Negativmerkmale über Kunden an die angeschlossenen Kreditinstitute übermittelt. Neben Standardmitteilungen über neu aufgenommene Kredite und Kontoeröffnungen werden u.a. auch Mahnbescheide, eidesstattliche Versicherungen und Konkurse gemeldet.
NEWCO.
New Company; neu gegründete Gesellschaft, auch als Übergangsgesellschaft um eine steuerliche Optimierung zu erreichen.
NO-TECH
Standardprodukte, die keinen technologischen Entwicklungsaufwand beinhalten bzw. zum heutigen mechanischen Standard gehören; siehe auch
High-Tech und
Low-Tech.
O
OFFENE BETEILIGUNG
Bei einer offenen Beteiligung werden von einer Beteiligungsgesellschaft, einer Privatperson oder einem Unternehmen, Kapitalanteile gehalten, die registerlich erfasst werden. Der Beteiligungsgeber bzw. Kapitalinhaber ist Gesellschafter des Unternehmens. Gewinnbeteiligung, Mitsprache- und Einsichtsrechte regelt der Gesellschaftsvertrag.
OFFENE HANDELSGESESLLSCHAFT (oHG)
Charakteristisch für die offene Handelsgesellschaft ist die unbeschränkte persönliche und solidarische Haftung der Gesellschafter (mindestens 2 erforderlich). Eine Haftungsbeschränkung in der Außenwirkung ist nicht möglich.
P
PASSIVA
Die
Bilanz besteht aus
Aktiva und Passiva, wobei die Passiva die Mittelherkunft darstellt. Die Passiva unterteilt sich in Eigenkapital und Fremdkapitel.
PERSONENGESELLSCHAFTEN
Der Begriff Personengesellschaft fasst die
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, die
offene Handelsgesellschaft (oHG), die
Kommanditgesellschaft (KG) sowie die
stille Gesellschaft begrifflich zusammen. Charakteristisch für Personengesellschaft ist, dass die handelnde Anzahl der Personen und ihre Funktionen im Vordergrund stehen, nicht etwa der Kapitaleinsatz
Personensicherheiten
Personensicherheiten heißen im Gegensatz zu
Sachsicherheiten haftende natürliche Personen für einen Anspruch z.B. einer Bank. Zur Personensicherheit werden z. B. gezählt: Bürgschaften, Mitverpflichtung, Schuldbeitritt
PORTFOLIO
Der Bestand an Unternehmen, an denen sich eine
VC-Gesellschaft beteiligt hat, nennt man Portfolio. Die Portfoliocharakteristika können unterschieden werden z. B. nach Finanzierungphasen (seed, start-up, Expansion, ...), nach Branchen oder nach dem Investitionsort (national/international, Bundesländer etc.).
PRE-SEED-FINANZIERUNG
Vor Gründungs- bzw. Ideenfindungsphase, in der beispielsweise entwicklungsfähige, potenzielle Arbeitskräfte (z.B. Studenten unterer Semester) gefördert werden, um ein in der Zukunft liegendes Vorhaben zu realisieren.
PUBLIC-TO-PRIVATE
Ein börsennotiertes Unternehmen wird aus dem Handel genommen, um Akquisitionen/Veräußerungen von Betriebsteilen, Umstrukturierungen etc. durchzuführen; (vgl. auch gegenteiliger Begriff=>
IPO)
R
REAL-CASE, MIDDLE-CASE, BANK-CASE
Siehe worst-case-szenario.
RECHTSFORMEN
Die Betriebswirtschaftslehre unterscheidet neben der
Einzelunternehmung/Einzelfirma zwischen
Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und sogenannten Mischformen. Des weiteren werden die öffentlich-rechtlichen Unternehmen unterschieden in Formen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Formen mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen.
RESTSCHULD/DARLEHENSRESTSCHULD
Restlicher Darlehensbetrag, der nach der modellhaften Berechnung oder per dato nach Ablauf einer bestimmter Anzahl von Tilgungen noch zur Rückzahlung ansteht.
ROI
ROI=Return on Investment. Stellt die Gesamtkapitalrentabilität eines Unternehmens dar, die mit Hilfe des eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals (inkl. des Beteiligungskapitals) erwirtschaftet wird.
RÜCKSTELLUNGEN
Unternehmen dürfen zu Lasten der Ertragslage (Gewinn schmälernd) Rückstellungen für Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen bilden, deren Höhe oder das Eintreten generell noch nicht sicher ist. In der Praxis werden häufig Rückstellungen für Pensionen oder ähnliche Verpflichtungen, Steuernachzahlungen oder für unterlassene Aufwendung für Instandhaltung gebildet.
S
Sachsicherheiten
Gegenstände, Gebäude und Gründstücke, die für einen Kredit zur Haftung herangezogen werden können. Formen der Sachsicherheit: z.B. Grundpfandrecht, Verpfändung, Abtretung
SANIERUNGSKREDITE
Darlehen oder Kredite, die der Sanierung eines Unternehmens dienen sollen. Oft müssen vergangenheitsbezogen Verluste oder Entnahmen der Gesellschafter finanziert werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Die Verbürgung solcher Fremdmittel ist den Bürgschaftsbanken richtliniengemäß nicht gestattet.
SCHUFA
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH; in Hamburg unter der Adresse Wendestrasse 4 in Hamburg-Hamm zu finden. Die Schufa ist eine Auskunftei, die für die angeschlossenen Unternehmen -zumeist Kreditinstitute- Daten über Privatpersonen sammelt und an ihre Vertragspartner weitergibt. Wenn Sie wissen möchten, was über Sie bei der Schufa gespeichert ist, können Sie eine Eigenanfrage persönlich in Hamburg oder schriftlich unter der o. g. Adresse anfordern.
SEED-FINANZIERUNG
Starthilfe für besonders innovative Existenzgründungen, kurz vor oder nach unmittelbarem Beginn der Gründungsphase (einschließlich Erstellung eines
Businessplanes).
SELBSTAUSKUNFT
Ein von den verschiedenen Kreditinstituten eigens entworfenes Formular, welches von den Kunden selbst ausgefüllt und unterzeichnet wird. Die Selbstauskunft sieht die Angabe der persönlichen Daten vor und soll dem Leser Auskunft über die Vermögensverhältnisse einer Person geben. (Download: Word-Datei
Selbstauskunft 1 (23 KB), Excel-sheet
Selbstauskunft 2 (10 KB))
SELBSTSCHULDNERISCHE BÜRGSCHAFT
Siehe
Bürgschaft.
SICHERHEITEN
auch:
Kreditsicherheiten; als Sicherheit wird in der "Bankenwelt" die mögliche Reduzierung des Risikos aus überlassenen Geldbeträgen oder Eventualverbindlichkeiten (
Avalkredit) verstanden. Die gestellten Sicherheiten werden auf Initiative des Kreditgebers verwertet, sofern der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Sach- und Personensicherheiten. Unter Personensicherheiten versteht man im Wesentlichen die Bürgschaft oder den Schuldbeitritt bzw. die Mitverpflichtung. Sachsicherheiten sind im Wesentlichen die
Grundschuld, die
Verpfändung sowie die Sicherungsübereignung. Bei der
Abtretung/Zession wird eine Sicherheit an bestimmten Rechten bestellt. Sie wird trotzdem als Sachsicherheit behandelt.
SICHERUNGSÜBEREIGNUNG
Zur Besicherung von Krediten werden in der üblichen Bankpraxis z.B. Kraftfahrzeuge, Maschinen, Einrichtungsgegenstände sowie Waren und Vorräte sicherungsübereignet (vgl.
Verpfändung). Ein wesentlicher Unterschied zum Pfandrecht besteht darin, dass das Sicherungsgut bei dem Sicherungsgeber zur Nutzung verbleibt. Hierdurch entstehen aus Banksicht besondere Risiken (z.B. Untergang, besondere Abnutzung), so dass die Kreditinstitute der Sicherungsübereignung nur wenig Werthaltigkeit beimessen.
Spam
Unerwünschte Nachrichten (häufig in Form von E-Mails) werden als SPAM oder JUNK bezeichnet.
SPIN-OFF/OUTSOURCING
Ausgründung einer Geschäftseinheit aus der eigenen Unternehmens- oder Konzernkompetenz zur Kostenreduzierung.
SQUEEZE-OUT
Regelung im Aktiengesetz, die einen Ausscheidungszwang von Minderheitsgesellschaften gegen Barabfindung regelt, sofern ein Aktionär mindestens 95% hält (lt. Gesetzentwurf Übernahmegesetz).
STAMMKAPITAL
Siehe gezeichnetes
Kapital/Nominalkapital.
STILLE BETEILIGUNG
Eine stille Beteiligung wird dann vereinbart, wenn ein Kapitalgeber als Gesellschafter eine Einlage in dessen Vermögen leistet. Diese Einlage stärkt somit unmittelbar die Eigenkapitalbasis, jedoch behält der Unternehmer seine Handlungsfreiheit in Bezug auf unternehmerische Entscheidungen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer typisch stillen Beteiligung und einer atypisch stillen Beteiligung. Bei der typisch stillen Beteiligung partizipiert der Kapitalgeber nicht an stillen Reserven (Unterbewertung von Vermögensgegenständen, z.B. dem Firmenwert oder Überbewertung von Verbindlichkeiten). Bei Beendigung der Gesellschaft partizipiert der stille Gesellschafter bei einer atypisch stillen Beteiligung vor allem an dem außerbilanziellem Wertzuwachs, der während der Dauer der Beteiligung erreicht werden konnte. Steuerlich wird zwischen den beiden Beteiligungstypen danach unterschieden, ob eine Mitunternehmerschaft durch den Beteiligungsgeber vorliegt. Betriebswirtschaftlich sind die Definitionen nicht immer eindeutig.
STILLE GESELLSCHAFT
Eine stille Gesellschaft entsteht bereits durch eine Vermögenseinlage, ohne dass der stille Gesellschafter nach außen hin als Gesellschafter in Erscheinung tritt. Die Haftung des stillen Gesellschafters ist auf seine Einlage beschränkt. Vergleiche auch hierzu Erläuterungen zu der stillen Beteiligung.
SWOT/SWOT-ANALYSE
Strengthness(Stärke)-Weakness(Schwäche)-Opportunities(Chance)-Threatness(Risiko)-Anlayse: Im Bereich der Unternehmensanalyse und due diligence-Prozess werden oft standardisierte Verfahren angewandt, so auch die SWOT-Analyse. Nach unternehmensspezifischen Gewichtungen der einzelnen Analyseteile (Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken des Unternehmens)werden dann Entscheidungen vorbereitet.
T
TCP/IP
steht für Transmission Control Protocol/Internet Protocol, eine Familie von Netzwerkprotokollen, die z.B. die Adressierung und das Auffinden von Rechnern im Web ermöglichen.
TILGUNGSVERRECHNUNG
Die Angabe zur Tilgungsverrechnung gibt Auskunft darüber, wann vom Kunden eingehende Tilgungsleistungen mit der Darlehensrestschuld verrechnet werden. Grundsätzlich gibt es die taggenaue Verrechnung (Tag des Zahlungseinganges) oder die Verrechnung zu bestimmten Terminen (vierteljährlich, halbjährlich etc.).
TIMES-UNTERNEHMEN/TIMES-MÄRKTE
Die Bereiche, die sich hinter der Abkürzung TIMES verbergen lauten: Telekommunikation, Informationstechnologie, Multimedia, Entertainment (Unterhaltungselektronik) und Sicherheitsdienste. In TIMES-Unternehmen wachsen durch die Digitalisierung immer mehr die genannten Geschäftsfelder zusammen und bilden eine Einheit. Der TIMES-Markt setzt sich aus TIMES-Unternehmen zusammen. T-Online kreierte und prägte den Begriff im ersten Halbjahr 2000.
TYPISCH STILLE BETEILIGUNG
Siehe
stille Beteiligung.
U
UMLAUFVERMÖGEN
Als Umlaufvermögen werden alle Vermögensteile bezeichnet, die nicht zum
Anlagevermögen bzw. zur Rechnungsabgrenzung gehören, dies sind insbesondere der Bestand an Vorräten, Forderungen sowie die vorhandenen Barvermögen.
UNIQUE
auch: unikal, einzigartig; siehe auch USP.
USP
USP=unique selling proposition; der USP bezeichnet die einzigartige Unternehmensidee, die das Unternehmen von seinen Mitbewerbern unterscheidet. Der USP beschreibt oft den Grund für ein echtes Alleinstellungsmerkmal/einen Mehrwert im Markt oder auch die Gründe für einen Marktvorsprung (fma = first-mover-advantage).
V
VARIABLES ENTGELT/GEWINNABHÄNGIGES ENTGELT
Das an die Beteiligungsgesellschaft zu entrichtende variable Entgelt bemißt sich an der Erreichung von vereinbarten Unternehmenskennziffern. Meistens wird der Jahresüberschuss nach Normalabschreibungen und eventuell vereinbarten Geschäftsführergehältern als Bemessungsgrundlage herangezogen. Siehe auch
Festentgelt.
VC GESELLSCHAFTEN/VC-GEBER
Venture-Capital-Gesellschaften. Unternehmen, die mit unterschiedlichen Absichten Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
VERPFÄNDUNG
Üblicherweise werden als
Kreditsicherheit nur bewegliche Sachen verpfändet. Dies können z.B. bestimmte Wertpapiere, Guthaben oder Edelmetalle sein. Beim Pfandrecht steht im Gegensatz zur
Sicherungsübereignung das Sicherungsgut dem bisherigen Eigentümer nicht mehr zur Verfügung.
VERTRAGSERFÜLLUNGSAVAL/-BÜRGSCHAFT
Die Hausbank eines Auftragnehmers, z.B. eines Maschinenbauunternehmens, verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Der Auftraggeber möchte hierdurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung, z.B. die Fertigung einer Maschine, in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen. Üblicherweise werden 5% des Vertragswertes verbürgt.
Vista
Microsoft Windows Betriebssystem – Nachfolger von Windows XP.
W
WARENEINSATZ/MATERIALAUFWAND
Diese Aufwandsposition setzt sich zusammen aus den verbrauchten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zur Leistungserstellung. Im Handelsbereich spricht man beim Einkauf der Handelsware eher von Wareneinsatz. Aus Material bzw. Wareneinsatz und einer Umsatzgröße läßt sich eine Quote bilden, die dann bei gleichartigen Unternehmen eine Vergleichsmöglichkeit bietet.
WARENEINSATZQUOTE
Die Quote errechnet sich aus dem Verhältnis der eingesetzten Waren zur Erstellung einer betrieblichen Leistung zum Umsatz. Vergleiche hierzu auch Wareneinsatz.
Web
Das World Wide Web (kurz Web) ist ein über das Internet abrufbares System von vernetzen HTML-Dokumenten.
Windows-Welt
Hard- und Software-Umfeld von Computern mit Microsoft Windows Betriebssystem.
Windows7
Microsoft Windows Betriebssystem - Nachfolger von Windows Vista.
Worst-Case-Szenario/Pessimistic-Case-Szenario
Im Rahmen der Finanzplanung wird der "schlechteste Fall" angenommen und dient als Grundlage für die weitere Erstellung der Ertrags-, Liquiditäts- und Kapitalbedarfsplanung. Bei Kredit- oder Beteiligungsentscheidungen wird die worst-case-Betrachtung oft als Grundlage gefordert. Ebenso wird ein best-case dargestellt, der den erfolgreichen Fall darstellt und ein real- oder middle oder bank-case der realistisch erreichbare Annahmen darstellt.
Z
Zedent
Der Zedent (Gläugiber) überträgt seine Forderungen gegenüber einem Dritten (Schuldner) an einen Zessionar.
ZESSION
Siehe
Abtretung.
Zessionar
An den Zessionar (Gläubiger) werden bestimmte Forderungen abgetreten. Die Abtretung erfolgt von einem Zedenten (Schuldner)